Kammer.Musik
Kammer.Musik - Unter Kammermusik versteht man die solistisch besetzte weltliche Vokal- und
Instrumentalmusik, die mit der Aufführung in kleinen bis mittelgroßen Räumen rechnet.
Bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts war Kammermusik die Bezeichnung für eine höfische Musizierform, die im Gegensatz zur öffentlichen Aufführung im Theater und der Kirche für die private Aufführung in den herrschaftlichen Wohnräumen bestimmt war.










